Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 4neu
Artikel 4
Zur besseren Information der Öffentlichkeit über die touristischen Potentiale der beiden Staaten werden die Vertragsparteien gegenseitige Besuche sowie den Austausch von Journalisten von Rundfunk- und Fernsehsendern sowie von anderen Massenmedien unterstützen.