Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Regelung des Warenaustausches (Türkei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung des Warenaustausches (Türkei) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 21.07.1934 · idF BGBl. II Nr. 235/1934 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4.
Die Einfuhr türkischer Waren nach Österreich und österreichischer Waren nach der Türkei wird ohne Rücksicht auf ihre Menge über die zur Verzollung von Waren ausländischer Herkunft ermächtigten türkischen und österreichischen Häfen und Bahnhöfe erfolgen. Es wird keinerlei Aufteilung der für die österreichischen Waren in der angeschlossenen Liste II vorgesehenen Kontingente auf die verschiedenen Zollämter vorgenommen worden.