Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei 1
Art. 4neu
in Kraft ab 21.07.1936 · idF BGBl. Nr. 305/1936 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4.
Die Einfuhr türkischer Waren nach Österreich und österreichischer Waren nach der Türkei wird ohne Rücksicht auf ihre Menge über die zur Verzollung von Waren ausländischer Herkunft ermächtigten türkischen und österreichischen Häfen und Bahnhöfe erfolgen.