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Fassungsvergleich zu OECD – Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung××

Änderungen zwischen den Fassungen

OECD – Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 1
Art. 4neu
in Kraft ab 30.09.1961 · idF BGBl. Nr. 248/1961 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Mitglieder der Organisation sind die Vertragsparteien dieses Übereinkommens.