Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Bulgarien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Bulgarien 1
Art. 4neu
in Kraft ab 22.04.1972 · idF BGBl. Nr. 113/1972 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit zwischen den Reisebüros und den Transportunternehmen ihrer Staaten sowie das Zustandekommen von Kooperationsverträgen zwischen solchen Unternehmen fördern.