Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 4neu
Artikel 4
Die Lieferungen von österreichischem Getreide werden auf Grund von Verträgen abgewickelt werden, die zwischen österreichischen Unternehmungen mit Sitz in Österreich einerseits und der polnischen Außenhandelsorganisation „ROLIMPEX“ andererseits abgeschlossen werden.