Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden die Werbung, den Informationsaustausch sowie den Austausch und den Vertrieb von Druckschriften und Filmen auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern und unterstützen.