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Fassungsvergleich zu Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 755/1988 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Schiffe, die Waren geladen haben, die in einem der beiden Staaten einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind von der freien Durchfahrt nach Artikel 2 ausgenommen.