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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 32××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 32 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Überprüfung
Die Bestimmungen von
– Artikel 2 Absatz 1;
– Artikel 2 Absatz 2;
– Artikel 3 Absatz 2 und
– Artikel 3 Absatz 3
werden bis 1. Januar 1994 vom Gemeinsamen EWR-Ausschuß überprüft und nach Maßgabe der Erfahrungen, die bei ihrer Anwendung gemacht wurden, sowie unter Berücksichtigung etwaiger Entscheidungen der Gemeinschaft zur Haushaltsordnung und/oder zur Vorlage des Gesamthaushaltsplans entsprechend geändert.
Anmerkung
Die besondere Inkrafttretensbestimmung in Art. 15, BGBl. Nr. 910/1993, sowie die darauf bezugnehmende Vereinbarte Niederschrift ist gegenstandslos, da das Inkrafttretensdatum ident ist.