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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 165/1993 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung
1. Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und Israel werden keine neuen Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung eingeführt.
2. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens beseitigen die EFTA-Staaten alle Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung für Erzeugnisse, die ihren Ursprung in Israel haben.
3. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens beseitigt Israel alle Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung für Erzeugnisse, die ihren Ursprung in einem EFTA-Staat haben.