Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.1993 · idF BGBl. Nr. 618/1994 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und Rumänien erfolgt in Übereinstimmung mit den Devisenvorschriften, die in jedem der beiden Staaten jeweils in Kraft stehen, in frei konvertierbarer Währung.