Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und Rumänien erfolgt in Übereinstimmung mit den Devisenvorschriften, die in jedem der beiden Staaten jeweils in Kraft stehen, in frei konvertierbarer Währung.