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Fassungsvergleich zu WTO-Abkommen - Durchführung Art. VII Zoll- und Handelsabkommen 1994××

Änderungen zwischen den Fassungen

WTO-Abkommen - Durchführung Art. VII Zoll- und Handelsabkommen 1994 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 1/1995 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Kann der Zollwert der eingeführten Waren nicht nach den Artikeln 1, 2 und 3 ermittelt werden, so ist der Zollwert nach Artikel 5, oder wenn der Zollwert nicht nach diesem Artikel ermittelt werden kann, nach Artikel 6 zu ermitteln; auf Antrag des Importeurs erfolgt die Anwendung der Artikel 5 und 6 jedoch in umgekehrter Reihenfolge.