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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.03.1996 · idF BGBl. Nr. 150/1996 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden im Bewußtsein der Notwendigkeit der Verwirklichung wirtschaftlich vernünftiger und ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme höchstes Interesse der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen widmen:
– Eisenbahn,
– Telekommunikation,
– Recycling und Abfallverwertung,
– Bodenverbesserung,
– Wasserwirtschaft,
– Hafen- und Flughafenwesen,
– Luftfahrt.