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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.10.1997 · idF BGBl. III Nr. 147/1997 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden höchstes Interesse der Zusammenarbeit bei Entwicklung und Ausbau von Infrastruktursystemen in folgenden Bereichen widmen:
– Tourismusinfrastruktur;
– Abfallwirtschaft und Recycling;
– Eisenbahnen;
– Telekommunikation;
– Energieerzeugung und -versorgung;
– Luftfahrt.