Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über nukleare Sicherheit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über nukleare Sicherheit 1
Art. 4neu
in Kraft ab 24.11.1997 · idF BGBl. III Nr. 39/1998 Art. 4↗RIS↗
Kapitel 2
Verpflichtungen
a) Allgemeine Bestimmungen
Artikel 4
Durchführungsmaßnahmen
Jede Vertragspartei trifft im Rahmen ihres innerstaatlichen Rechts die Gesetzes-, Verordnungs- und Verwaltungsmaßnahmen und unternimmt sonstige Schritte, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen erforderlich sind.