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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 122) über die Beschäftigungspolitik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 122) über die Beschäftigungspolitik 1
Art. 4neu
in Kraft ab 27.07.1973 · idF BGBl. Nr. 355/1972 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.