Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.1978 · idF BGBl. Nr. 613/1978 Art. 4↗RIS↗
ABSCHNITT II
Anwendung der Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften
Artikel 4
Gleichzeitige Erwerbstätigkeiten
Bei gleichzeitiger Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Belgien und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit in Österreich hat die in Betracht kommende Person dem zuständigen Träger in Belgien eine Bescheinigung darüber vorzulegen, daß sie den österreichischen Rechtsvorschriften unterliegt.