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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Philippinen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Philippinen) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.04.1982 · idF BGBl. Nr. 117/1982 Art. 4↗RIS↗
ABSCHNITT III
ANWENDUNG DER BESONDEREN BESTIMMUNGEN AUF DIE EINZELNEN LEISTUNGSARTEN
Kapitel 1
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 4
Informationsaustausch bei Berufskrankheiten
Für die Anwendung des Artikels 8 des Abkommens haben die Träger der beiden Vertragsstaaten einander über Ersuchen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.