Änderungen zwischen den Fassungen
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Errichtung einer Diözese Feldkirch
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel IV
Die Diözese, der Bischöfliche Stuhl und ein allenfalls zu errichtendes Kathedralkapitel haben Rechtspersönlichkeit für den staatlichen Bereich und genießen die Rechte öffentlich-rechtlicher Körperschaften.