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Fassungsvergleich zu Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 23.11.1975 · idF BGBl. Nr. 612/1975 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Dieses Zusatzprotokoll tritt 60 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.