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Fassungsvergleich zu Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Durchführung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Durchführung 1
Art. 4neu
in Kraft ab 16.04.1986 · idF BGBl. Nr. 140/1987 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
(1) Die Teilnehmerstaaten leisten zu den sich aus der Durchführung des Vorbereitungsprogramms ergebenden Kosten Beiträge nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.
(2) Bei Änderungen des Preisniveaus und der Umrechnungskurse wird der in der Erklärung genannte Finanzrahmen nach den in der Organisation geltenden Regeln revidiert.