Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäische Weltraumorganisation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Weltraumorganisation 1
Art. 4neu
in Kraft ab 30.12.1986 · idF BGBl. Nr. 95/1987 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV
Austausch von Personen
Die Mitgliedstaaten erleichtern den Austausch von Personen, die an Arbeiten im Zuständigkeitsbereich der Organisation beteiligt sind, soweit dies mit ihren Gesetzen und sonstigen Vorschriften über die Einreise in ihr Hoheitsgebiet, den Aufenthalt dort und die Ausreise daraus vereinbar ist.