Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.06.1992 · idF BGBl. Nr. 198/1992 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Vertragsparteien unterstützen die Errichtung von Lektoraten zur Förderung von Sprache und Literatur an den Universitäten des anderen Vertragsstaates – die Al-Azhar-Universität eingeschlossen – und sind bestrebt, hiefür Universitätslektoren auszutauschen.