Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
ARTIKEL 4
a) wenn sich die verweigerten Informationen auf die allgemeinen Regeln der Herstellung in dem betreffenden Unternehmen beziehen, jedes Produkt des Herstellers,
b) wenn sich die verweigerten Informationen auf ein bestimmtes Produkt beziehen, allein dieses
als ein Produkt ansehen, über das vollständige Informationen gemäß diesem Übereinkommen nicht erteilt wurden.