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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Ungarn) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 06.08.1959 · idF BGBl. Nr. 76/1960 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV.
Flugsicherheit und technische Durchführung der Flüge.
Alle Fragen, die mit der Gewährleistung der Sicherheit und mit der technischen Durchführung der Flüge zusammenhängen, werden im Anhang 2 dieses Abkommens geregelt.