Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
GESCHEHEN in Sofia, am 27. Oktober 1967 in je zweifacher Ausfertigung in deutscher und bulgarischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.