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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Luxemburg und Österreich über den luxemburgisch-österreichischen Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Luxemburg und Österreich über den luxemburgisch-österreichischen Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 21.10.1971 · idF BGBl. Nr. 404/1971 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Dieses Abkommen tritt mit seiner Kundmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
Es kann von jedem Vertragsstaat zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von mindestens drei Monaten gekündigt werden.
Geschehen zu Luxemburg am 16. Juli 1971, in zweifacher Urschrift in deutscher Sprache.