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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.10.1973 · idF BGBl. Nr. 463/1973 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
(1) Die Genehmigung ist für einen bestimmten Zeitraum auszustellen, der mindestens nach ganzen Kalendertagen zu bemessen ist.
(2) Die Genehmigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuweisen.