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Fassungsvergleich zu Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.1989 · idF BGBl. Nr. 723/1990 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Verkehrsminister werden sich dafür einsetzen, technische, organisatorische und finanzielle Anreize für die Transportwirtschaft zu schaffen, damit der Schienenverkehr verstärkt in Anspruch genommen wird.
Darüber hinaus werden die Verkehrsminister auf die zuständigen Stellen einwirken, um die Abläufe in den Terminals zu optimieren und administrative Hemmnisse zu beseitigen.
Sie werden weiters die Eisenbahnverwaltungen auffordern, konkurrenzfähige Angebote, insbesondere hinsichtlich Beförderungszeit, Beförderungsqualität und Beförderungspreis zu erstellen.