Änderungen zwischen den Fassungen
Europäische Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Abkommen
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
1. Im Hinblick auf die Bestimmung von Artikel 3.2 entrichtet Österreich seine Beiträge zum EUMETSAT-Haushalt ab 1. Januar 1994.
2. Mit der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erhält Österreich volles Stimmrecht im EUMETSAT-Rat.