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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (OPEC)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (OPEC) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 143/1999 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Angestellte können das Recht nach Artikel 2 Absatz 2 binnen drei Monaten nach dem Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der OPEC geltend machen.