Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Indien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit legen die Vertragsparteien größten Wert auf die Entwicklung und Erweiterung der Infrastruktur in folgenden Bereichen:
– Tourismus;
– Wasserwirtschaft und Recycling;
– Schienentransport;
– Telekommunikation;
– Energieerzeugung und -verteilung;
– Luftfahrt.
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