Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rechtsstellung von Eingreiftruppen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtsstellung von Eingreiftruppen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 23.12.2003 · idF BGBl. III Nr. 67/2004 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV
Einschränkungen
1. Das vorliegende Übereinkommen berührt nicht bestehende internationale Übereinkommen oder Vereinbarungen.