Änderungen zwischen den Fassungen
53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO)
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
ARTIKEL IV:
Unterbringung
1. Österreich veranlasst die Reservierung von Hotelunterkünften für die Delegierten, deren Stellvertreter und Berater der Mitgliedstaaten der Region, Mitarbeiter des WHO-Sekretariats sowie Angehörige in deren Begleitung.
2. Das WHO-Regionalbüro teilt Österreich rechtzeitig mit, welche Hotelunterkünfte benötigt werden.