Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll 1
Art. 4neu
in Kraft ab 17.05.1950 · idF BGBl. Nr. 179/1950 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV
Sobald als möglich, nachdem dieses Protokoll zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist, wird der Generalsekretär die Texte der in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Protokoll revidierten Abkommen, Übereinkommen und Protokolle herstellen lassen und wird der Regierung jedes Mitgliedes der Vereinten Nationen und jedes Nicht-Mitgliedstaates, der dieses Protokoll vom Generalsekretär übermittelt wurde, zu ihrer Information Ausfertigungen zusenden.