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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 182/2005 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden den Besuchsaustausch im wirtschaftlichen, handelsbezogenen und technischen Bereich einschließlich des privatwirtschaftlichen Sektors und auch die Teilnahme an handelsrelevanten Messen in den beiden Ländern fördern um die Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern zu verstärken.