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Fassungsvergleich zu Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 1
Art. 4neu
in Kraft ab 02.02.2006 · idF BGBl. III Nr. 98/2006 Art. 4↗RIS↗
TEIL II – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 4 – Allgemeine Pflichten
Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Gesetze, Vorschriften und Verfahren mit ihren Pflichten gemäß dieses Vertrags übereinstimmen.