Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.09.2006 · idF BGBl. III Nr. 150/2006 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Durch die Staatsgrenze werden die Hoheitsgebiete der beiden Vertragsstaaten sowohl auf der Erdoberfläche als auch in lotrechter Richtung im Luftraum und unter der Erdoberfläche voneinander abgegrenzt. Dies gilt insbesondere für den Grenzverlauf in oberirdischen und unterirdischen Anlagen jeder Art.