Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.2006 · idF BGBl. III Nr. 167/2006 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit
Soweit nichts anderes vereinbart ist, unterstehen die Angehörigen der nationalen Kontingente der nationalen Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit. Die Aufrechterhaltung der Disziplin ist eine nationale Verantwortung.