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Fassungsvergleich zu Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung 1
Art. 4neu
in Kraft ab 22.02.2007 · idF BGBl. III Nr. 96/2007 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und Unterlagen
Die Archive der Organisation und alle Unterlagen jeder Art, die sich im Besitz der Organisation befinden oder dieser gehören, gleichwohl wo sie sich befinden oder in wessen Besitz sie stehen, sind unverletzlich.