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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 03.06.2006 · idF BGBl. III Nr. 4/2006 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden auf diplomatischem Wege die Muster von Diplomaten- und Dienstpässen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab In-Kraft- Treten dieses Abkommens, sowie Muster von neuen oder geänderten Diplomatenpässen einschließlich Angaben darüber, wie sie verwendet werden können, mindestens 30 Tage vor ihrer Einführung, austauschen.