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Fassungsvergleich zu Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China - Protokoll 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.03.2008 · idF BGBl. III Nr. 39/2008 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Dieses Protokoll ist in Peking an diesem fünften September zweitausendfünf in zweifacher Ausfertigung in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache erstellt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.