Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.08.2008 · idF BGBl. III Nr. 99/2008 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Der Berechtigte wird insbesondere:
a)
in der Grenzstrecke des Inn bei Ovella einen Speicher errichten. Das maximale Stauziel wird auf 1.029,5 m ü.A., das tiefste Absenkziel auf 1.025,5 m ü.A. und der Wassereinzug in den Triebwasserstollen bis 95 m3/s vorgesehen;
b)
in der Grenzstrecke im Schalklbach bzw. Schergenbachgraben unterhalb der Zandersbachmündung einen Speicher errichten. Das genutzte Wasser wird in den Inn geleitet. Das maximale Stauziel wird auf 1.506 m ü.A., das tiefste Absenkziel auf 1.485 m ü.A. und der Wassereinzug in den Triebwasserstollen bis 6 m3/s vorgesehen.