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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal – Fakultativprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal – Fakultativprotokoll 1
Art. 4neu
in Kraft ab 19.08.2010 · idF BGBl. III Nr. 84/2010 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV
Unterzeichnung
Dieses Protokoll liegt zwölf Monate lang, vom 16. Jänner 2006 bis zum 16. Jänner 2007, am Sitz der Vereinten Nationen für alle Staaten zur Unterzeichnung auf.