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Fassungsvergleich zu Rechte von Kindern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechte von Kindern 1
Art. 4neu
in Kraft ab 16.02.2011 · idF BGBl. I Nr. 4/2011 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.