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Fassungsvergleich zu Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz (Bund – Länder)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz (Bund – Länder) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 19.02.2011 · idF BGBl. I Nr. 5/2011 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen
Die Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen hat gemäß Anhang IV der Richtlinie im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien zu erfolgen, wobei den von der Europäischen Kommission harmonisierten Modellen zur bottom up-Berechnung Rechnung zu tragen ist (Art. 15 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang IV der Richtlinie).