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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.04.2011 · idF BGBl. III Nr. 67/2011 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander vom Abschluss der Verfahren in Kenntnis gesetzt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Parteien bindende Wirkung erlangt.
Geschehen zu Straßburg, am 18. Februar 2011, in zwei Originalen in Englisch und Deutsch, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.