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Fassungsvergleich zu Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2 1
Art. 4neu
in Kraft ab 27.10.2009 · idF BGBl. III Nr. 83/2011 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Dieses Protokoll wurde in Brüssel an diesem einunddreißigsten März zweitausendneun in zweifacher Ausfertigung in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.