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Norm
Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
Fassungen
Art. 4 Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
BGBl
Art. 4 Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
Judikatur
Art. 4 Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
Art. 4 Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
Fassungsvergleich zu
Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
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Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 4
neu
in Kraft ab 01.02.2012 · idF
BGBl. III Nr. 17/2012
Art. 4↗
RIS↗
Artikel 4
Investitionen und Umwelt
Die Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Umweltrechts anzuregen.