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Fassungsvergleich zu Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.07.2013 · idF BGBl. III Nr. 171/2013 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Dieser Vertrag ist in einer Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei der Wortlaut in jeder dieser Sprachen gleichermaßen verbindlich ist; er wird im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter diesen Vertrag gesetzt.
Geschehen zu Brüssel am neunten Dezember zweitausendelf.